Das bedeuten die neuen Grundsteuerbescheide – Widersprüche ans Finanzamt wenden!

14.01.2025

- Kategorien: Leben in Münster,
Fragen und Antworten zu den Grundsteuerbescheiden. Grafik erstellt mit Canva

Vor Kurzem haben Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Münster Post von der Gemeindeverwaltung mit den neuen Grundsteuerbescheiden erhalten. Zu diesem Thema gibt es von vielen Bürgerinnen und Bürgern Nachfragen, die Verunsicherung ist groß. Daher beantworten wir hier noch einmal die wichtigsten Fragen:

Warum gibt es die Grundsteuerreform?

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 musste die Grundsteuer deutschlandweit reformiert werden. Die bisherige Bewertung, die für die Ermittlung der Grundsteuer herangezogen wurde, war für verfassungswidrig erklärt worden.

Wie wurden die neuen Werte errechnet?

Im Rahmen der Reform waren im Jahr 2022 alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgerufen, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt Dieburg einzureichen. Diese Messbeträge wurden nun vom Finanzamt auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben errechnet und digital an die Gemeinde Münster übermittelt. Die Gemeinde ist an diese Messbetragsmitteilungen des Finanzamts rechtlich gebunden, kann also hier keine Änderungen vornehmen.

Warum wurden die Hebesätze gesenkt?

Im Zuge der Grundsteuer-Reform wurden zugleich die Hebesätze in Münster mit Wirkung zum 1. Januar 2025 gesenkt: Die Grundsteuer A sinkt von 428 % auf 390 %, die Grundsteuer B von 528 % auf 504 %. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Empfehlung des Hessischen Finanzministeriums. Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern für die Kommunen aufkommensneutral sein und sich an den Grundsteuerwerten von 2024 orientieren.

Warum müssen jetzt trotzdem einige mehr zahlen, einige aber auch weniger?

Die Grundsteuerzahlungen der Grundstückseigentümer können sich trotz dieser Abmilderung durch gesenkte Hebesätze ändern. Manche zahlen nun insgesamt weniger, manche aber auch mehr. Besonders betroffen von Erhöhungen sind Eigentümer von älteren Gebäuden, da diese Messbeträge noch auf sehr veralteten Werten beruhten.

Ich möchte Widerspruch einlegen. An wen wende ich mich?

Die Erhebung eines Widerspruchs gegen die neuen Grundsteuerbescheide wegen Zweifeln an der Höhe des zugrundeliegenden Grundsteuermessbetrages sind bitte direkt an das Finanzamt Dieburg und nicht an die Gemeinde Münster zu richten, da die Zuständigkeit beim Finanzamt liegt. Adresse: Marienstraße 19, 64807 Dieburg, Telefon: 06071 20060.

Gibt es Abweichungen zwischen der Messbetragsermittlung vom Finanzamt und dem Bescheid der Gemeinde Münster?

In diesem Fall können Sie sich zur Klärung an die Finanzverwaltung der Gemeinde Münster wenden: grundsteuer@muenster-hessen.de.

Viele weitere Informationen zu diesem Thema und weitere Antworten auf wichtige Fragen finden sich auf https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.