Corona-Inzidenz über 50: Diese Regeln gelten ab Mittwoch (21.) im Landkreis Darmstadt-Dieburg
20.10.2020
Die Inzidenz ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg am Dienstag (20.) auf 53 gestiegen und hat damit die kritische Marke von 50 überschritten, weswegen weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, schreibt der Landkreis Darmstadt-Dieburg in einer Pressemitteilung von Dienstagabend. Bereits am vergangenen Freitag (16.) hat sich der Landkreis den Maßnahmen, die die Städte und Landkreise mit einer Inzidenz von 35 und mehr aus der Rhein-Main-Region festgelegt haben, angeschlossen.
„Diese Entscheidung, die von manchem als unverhältnismäßig und überzogen angesehen wurde, hat sich als richtig erwiesen. Auch bei uns ist die Inzidenz rasant gestiegen, auch wir haben einen starken Anstieg an Neuinfektionen. Neben den Maßnahmen, die wir heute getroffen haben, gelten weiterhin die Regelungen, die gestern in Kraft getreten sind. Dazu gehört das Zuschauerverbot bei Profisport- und Amateursportveranstaltungen“, so Landrat Klaus Peter Schellhaas.
Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg hat der Verwaltungsstab nun weitere Maßnahmen getroffen, die ab morgen, 21. Oktober, gelten und in zwei Allgemeinverfügungen erlassen sind. Die Allgemeinverfügungen sind in der Ausgabe des Darmstädter Echos am Donnerstag, 22. Oktober abgedruckt und hängen an den Kreishäusern in Darmstadt/Kranichstein und Dieburg aus. Außerdem stehen die Allgemeinverfügungen unter folgenden Links zum Download bereit:
- Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 20. Oktober 2020
- Allgemeinverfügung zur Sperrzeit
- Allgemeinverfügung vom 17. Oktober 2020
Folgende Maßnahmen gelten im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg ab dem 21. Oktober vorerst bis zum 4. November:
- Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht. Dies gilt auch für Fußgängerzonen.
- Bei privaten Zusammenkünften in angemieteten oder öffentlichen Räumen wird die Höchstteilnehmerzahl auf 10 Personen oder 2 Hausstände beschränkt.
- Es wird dringend empfohlen, private Zusammenkünfte in privaten Räumen auf eine Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen oder zwei Hausstände zu begrenzen.
- Es gilt ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol zum Sofortverzehr (Außer-Haus-Verkauf) zwischen 23 und 6 Uhr.
- Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist zwischen 23:00 und 06:00 Uhr verboten.
- Öffentliche Veranstaltungen werden auf maximal 100 Teilnehmende begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.
Diese Regelungen werden nur dann ausgesetzt, wenn die Inzidenz wieder mindestens vier aufeinander folgende Tage unterhalb von 50 liegt. Beim Erreichen einer Inzidenz von über 75 oder bei einem weiterem kontinuierlichen Anstieg der Inzidenz über zehn Tage über 50 dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.
Weiterhin gelten die am vergangenen Freitag getroffenen Maßnahmen, die am Montag (19.) in Kraft getreten sind:
- Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien
- Schulsport für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien nur kontaktlos und im Freien. Für Grundschulen Schulsport in diesem Zeitraum kontaktlos.
- Profisportveranstaltungen finden ab einer Inzidenz von 35 entsprechend des Beschlusses des Bundeskanzleramtes und der Chef/innen der Staatskanzleien ohne Zuschauer/innen statt. Im Amateursport sind ab einer Inzidenz von 35 ebenfalls keine Zuschauer/innen zugelassen. Ausgenommen davon sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie die Trainer/innen und Betreuer/innen.
- Ab einer Inzidenz von 50 gilt folgende Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen: maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen pro Besuch.
Sperrstunde ab Mittwoch, 21. Oktober
Ab Mittwoch (21.) gibt es eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr für die Gastronomie sowie die Vergnügungsstätten (darunter fallen nicht die Spielotheken). Darüber hinaus darf in der Zeit von 23 bis 6 Uhr kein Alkohol im öffentlichen Raum konsumiert werden.
Die Sperrzeitregelungen werden nur dann ausgesetzt, wenn die Inzidenz wieder mindestens vier aufeinander folgende Tage unterhalb von 50 liegt.
Aufgrund eines Übermittlungsfehlers haben sowohl das Robert Koch-Institut (RKI) als auch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) für Sonntag (18.) und Montag (19.) keine Neuinfektionen (+0) gemeldet. Am Sonntag waren es jedoch +39 Neuinfektionen und am Montag +48 (insgesamt +87). Derzeit liegt die Anzahl der Coronafälle im LaDaDi bei 980, davon sind 702 genesen, was eine Anzahl von 256 aktiven Infektionen ergibt.
Quelle: Landkreis Darmstadt-Dieburg
Mehr Informationen: perspektive.ladadi.de