Bundestagswahl am 23. Februar: Wichtige Hinweise zur Briefwahl!

17.02.2025

- Kategorien: Wahlen,
Für die Briefwahl gelten bei der Bundestagswahl im Februar sehr knappe Fristen.

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Aufgrund der stark verkürzten Fristen gibt es insbesondere bei der Stimmabgabe per Brief einige Punkte zu beachten, über die wir im Folgenden aufklären möchten:

  • Briefwahl-Antrag: Die Briefwahl kann ab sofort online oder per Post beantragt werden. Hier geht es zum Online-Portal zum Antrag der Briefwahl. Aufgrund der kurzen Fristen bleibt wenig Zeit, die Stimme per Brief abzugeben. Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Personen, die sich im Ausland aufhalten, werden daher dringend um eine rasche Beantragung und Rücksendung ihrer Briefwahlunterlagen gebeten. Postlaufzeiten von mehreren Tagen müssen hierbei unbedingt berücksichtigt werden.
  • Versand der Briefwahlunterlagen: Die Stimmzettel werden nun für die Auslieferung der Briefwahlunterlagen vorbereitet. Die Wahlbriefe kommen also in Kürze bei den Wahlberechtigten an.
  • Rückversand der Briefwahlunterlagen: Die Gemeinde Münster rät dringend dazu, die Unterlagen nur dann auf dem Postweg zurückzusenden, wenn es gar nicht anders geht. Besser ist es, die Wahlbriefe direkt im Rathaus einzuwerfen (neuer, größerer Briefkasten neben der Schiebetür) oder persönlich vorbeizubringen. Außerdem möchten wir nochmals auf die Möglichkeit hinweisen, die Briefwahl direkt vor Ort im Rathaus zu beantragen und auch gleich die Stimme abzugeben. Dafür steht eine Wahlkabine im Foyer zur Verfügung. Gewählt werden kann auch samstags!

Die Zeiten für die Vor-Ort-Briefwahl im Überblick:

  • Samstag, 8. Februar 10 bis 12 Uhr
  • Ab dem 10. Februar montags bis freitags 8 bis 12 Uhr, zusätzlich mittwochs 16 bis 18 Uhr
  • Samstag, 15. Februar 10 bis 12 Uhr
  • Am letzten Freitag vor der Wahl, 21. Februar, ist die Wahl von 10 bis 15 Uhr möglich
  • Für Sonderfälle, also zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung oder bei Verlust der Briefwahlunterlagen, ist das Rathaus auch am Samstag, 22. Februar noch von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Die reguläre Briefwahl-Frist ist zu diesem Zeitpunkt aber bereits abgelaufen.
  • Bei plötzlicher Erkrankung kann auch am Wahlsonntag, 23. Februar, noch bis 15 Uhr Briefwahl vor Ort im Rathaus beantragt werden.

Für die Briefwahl vor Ort im Rathaus benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument sowie die Wahlbenachrichtigung (wenn vorhanden). Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht nötig. Bei großem Andrang kann es jedoch zu Wartezeiten kommen. Falls ein Dritter die Wahlunterlagen entgegen nehmen soll, ist eine Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht wird auf der Wahlbenachrichtigung erteilt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Von der Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg raten wir ab dem 18. Februar 2025 gänzlich ab. Spätestens ab dann kann nicht sichergestellt werden, dass die Briefwahlunterlagen noch pünktlich vor dem Wahltag ankommen.

Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass es in der Verantwortung jeder Wählerin/jedes Wählers selbst liegt, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief pünktlich bis zum Wahltag, spätestens 18 Uhr, beim Wahlamt eingeht. Später eingegangene Wahlbriefe, ob per Post oder auf anderen Wegen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Auf die Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag haben die verkürzten Fristen natürlich keinen Einfluss. Die Wahllokale sind am 23. Februar von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Die Anschrift Ihres Wahllokals entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichtigung (diese auch zum Urnengang mitbringen, bei Verlust den Personalausweis!).

Muster-Stimmzettel

So sieht der Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 aus (Muster)