Gewerbemeldungen

Beschreibung

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:

  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften – GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)

Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.

Gewerbeummeldung:
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Gewerbeabmeldung:
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.

Gebühren

Jede Gewerbeanzeige, egal ob An-, Um- oder Abmeldung, kostet 28,00 €.
Eine Bestätigung dieser Anzeige kostet zusätzlich 8,00 €.

 

Benötigte Unterlagen

Bei Einzelunternehmen:

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung (nur bei Personen die nicht in Münster oder Altheim wohnen und mit dem Reisepass vorsprechen)
  • Aufenthaltserlaubnis (nur bei Nicht-EU-Ausländern)
  • Eintragung bei der Handwerkskammer (nur bei Handwerksbetrieben)

Bei Gesellschaften (GmbH, AG, etc.):

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung (nur bei Personen die nicht in Münster oder Altheim wohnen und mit dem Reisepass vorsprechen)
  • Aufenthaltserlaubnis (nur bei Nicht-EU-Ausländern)
  • Eintragung bei der Handwerkskammer (nur bei Handwerksbetrieben)
  • Auszug aus dem Handelsregister oder Notarvertrag

 

Verwandte Suchbegriffe: Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung

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