Hundesteuer

Gebühren

Die Steuer beträgt jährlich

  • für den ersten Hund 60,– EURO,
  • für den zweiten Hund 96,– EURO,
  • für jeden dritten und jeden weiteren Hund 120,– EURO.

(§ 5 Abs. 1 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Münster)

Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 600,– EURO.
(§ 5 Abs. 3 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Münster)

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und am 01.07. eines jeden Jahres in einer Summe zu zahlen.

Zur eindeutigen Identifizierung bitten wir bei Neuanmeldungen zudem um die Zusendung eines Bildes Ihres Hundes, am liebsten als elektronische Datei an steuern@muenster-hessen.de.

 

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Hundesteuersatzung

Ansprechpartner

Schneider, Nicole

Tel.: +49 6071 3002 – 133
Fax: +49 6071 3002 – 7133
E-Mail: n.schneider@muenster-hessen.de
Zimmer-Nr.: 206


Formulare

SEPA-Einzugsermächtigung Gemeinschaftskasse (für Steuerforderungen)

SEPA-Einzugsermächtigung Gemeinschaftskasse (für Miet- und Pachtforderungen)

Abteilungen