Kinderreisepass
Kinder unter 12 Jahren benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass. Welche Staaten keinen Kinderreisepass anerkennen und auf einen „normalen“ Reisepass bestehen, erfragen Sie bitte beim zuständigen Konsulat oder im Internet unter Auswärtiges Amt.
Wir weisen darauf hin, dass sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können und nur die Auskünfte der zuständigen Konsulate oder des Auswärtigen Amtes bindend sind.
Ein Kinderreisepass ist 1 Jahr, jedoch höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.
Online-Services
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Gebühren
Kinderreisepass 13,00 €
Kinderreisepass – Verlängerung 6,00 €
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Identitätsnachweis der/des Sorgeberechtigten (Reisepass, Personalausweis)
- Alter oder aktueller Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bei Namensänderung des Kindes ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
- Bei Antrag eines Kinderreisepasses müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Das Zustimmungsformular muss in jedem Fall ausgefüllt zur Antragsstellung mitgebracht werden.
Gleiches gilt auch für die Verlängerung eines Kinderreisepasses.
Ein Kinderreisepass kann nur bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Voraussetzungen:
Deutsche Staatsangehörigkeit
Kinder, die schon selbst schreiben können, müssen eine eigenhändige Unterschrift leisten.
Das Kind muss zum Vergleich immer bei der Antragstellung anwesend sein.
Verwandte Suchbegriffe: Kinderausweis
Formulare
Antrag KRP, BPA, RP Minderjährig (Einwohnermeldeamt)