Lohnsteuerkarte

Beschreibung

Seit dem 01.01.2011 ist die Gemeindeverwaltung Münster nicht mehr für die Ausstellung bzw. Änderung der Lohnsteuerkarten zuständig.

Bitte wenden Sie sich an das
Finanzamt Dieburg
Marienstr. 19
64807 Dieburg
Tel.: 06071-20060

Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen, Eheschließung, Eheauflösung, Geburt eines Kindes.) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.

Diese Änderungen werden weiterhin auf der Lohnsteuerkarte 2010 vom Finazamt vorgenommen.

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Ausstellen einer Ersatzlohnsteuerkarte für das Jahr 2011
Wird im Jahr 2011 eine Ersatzlohnsteuerkarte benötigt, stellt diese ebenfalls das zuständige Finanzamt aus.