Gefährliche Hunde

Beschreibung

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten – unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit – solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen:

  1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
  2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
  3. Staffordshire-Bullterrier,
  4. Bullterrier,
  5. American Bulldog,
  6. Dogo Argentino,
  7. Kangal (Karabash),
  8. Kaukasischer Owtscharka und
  9. Rottweiler.

Weiterhin gelten auch alle Kreuzungen mit den v. g. als gefährlich.

 

Gebühren

Befristete Erlaubnis 150,00 €
Vorläufige Erlaubnis 55,00 €

 

Benötigte Unterlagen

  1. Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer
  2. Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses Belegart „0“
  3. positive Wesensprüfung
  4. Sachkundenachweis, für jede Person, die den Hund ausführt (entfällt, falls dieser der Behörde im Rahmen eines früheren Erlaubnisverfahrens für denselben Hund vorgelegt wurde)
  5. Nachweis, dass der Hund mit einer zur Identifizierung geeigneten, elektronischen lesbaren Marke (Chip) unveränderlich gekennzeichnet wurde
  6. Nachweis, über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Hundes
  7. Personalausweis (Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben)

 

Verwandte Suchbegriffe: Listenhund, Kampfhunde, Hundeverordnung

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