Grundsicherung nach dem SGB XII
Beschreibung
Anspruchsvoraussetzungen:
- Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei denen eine volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt
- Besuch einer Werkstatt für Behinderte
- bei Feststellung einer Schwerstpflegebedürftigkeit (mindestens Pflegestufe 2) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse
- Hilfebedürftigkeit, d.h. dass der notwendige Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) oder von Personen der Bedarfsgemeinschaft sichergestellt werden kann