Grundsicherung nach dem SGB XII

Beschreibung

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei denen eine volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt
  • Besuch einer Werkstatt für Behinderte
  • bei Feststellung einer Schwerstpflegebedürftigkeit (mindestens Pflegestufe 2) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse
  • Hilfebedürftigkeit, d.h. dass der notwendige Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) oder von Personen der Bedarfsgemeinschaft sichergestellt werden kann