Abwassergebühren

Gebühren

Die Gebühr beträgt pro m3 Frischwasserverbrauch
bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage  bis 31.12.2021 2,49 EUR, ab 01.01.2022 2,48 EUR.
(§ 15 Abs. 1 Entwässerungssatzung) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,63 EUR (bis 31.12.2021) bzw. 0,60 EUR (ab 01.01.2022) jährlich erhoben.
(§13 Abs. 1 Entwässerungssatzung) Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Gebühr beträgt
a) pro Entleerung einer Grundstückskläreinrichtung oder Sammelgrube mit bis zu 3 m3 Fäkalschlamm oder Abwasser 120,70 EUR,
b) pro Entleerung einer Grundstückskläreinrichtung oder Sammelgrube mit bis zu 6 m3 Fäkalschlamm oder Abwasser 154,60 EUR,
c) pro Entleerung einer Grundstückskläreinrichtung oder Sammelgrube über 6 m3 Fäkalschlamm, je weiteren Kubikmeter Fäkalschlamm oder Abwasser 38,20 EUR.
(§ 17 Abs. 1 Entwässerungssatzung)

 

Verwandte Suchbegriffe: Niederschlagswassergebühren, Kanalgebühren, Klärgruben

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