Schiedsamt
Beschreibung
Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Hauptwohnsitz. Münster besitzt zwei Schiedsamtsbezirke.
Münster I ist zuständig für die Ortsteile Münster und Breitefeld.
Münster II ist zuständig für den Ortsteil Altheim.
Die genauen Ansprechpartner/innen finden sie unter: Bürgerservice & Verwaltung – Schiedsamt & Ortsgericht