Schiedsamt

Beschreibung

Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Hauptwohnsitz. Münster besitzt zwei Schiedsamtsbezirke.

Münster I ist zuständig für die Ortsteile Münster und Breitefeld.

Münster II ist zuständig für den Ortsteil Altheim.

Die genauen Ansprechpartner/innen finden sie unter: Bürgerservice & Verwaltung – Schiedsamt & Ortsgericht