Umzugsratgeber

Beschreibung

An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Gemeindeverwaltung, Mozartstr. 8, Zimmer 2 – 4, Telefon 06071 / 3002-220, -221 und -222, Meldefrist eine Woche.

Kraftfahrzeug ummelden. Bei Umzug innerhalb des Landkreises: Fahrzeug bei der Gemeindeverwaltung, Mozartstr. 8, Zimmer 2 – 4, Telefon 06071 / 3002-220, -221 und -222, ummelden. Andernfalls muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Bei Neuzulassung Deckungskarte der Kfz-Versicherung vorlegen, Kfz-Steuer für mindestens drei Monate bezahlen.

Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom, Gas) verständigen. Zählerstand am alten und am neuen Wohnsitz ablesen lassen.

Versicherungen informieren. Adressänderung unter Angabe der Versicherungsart und der Versicherungsscheinnummer anzeigen.

Nachsendeantrag rechtzeitig bei der zuständigen Poststelle beantragen.

Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle verständigen:
Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Postfach 10 80 25, 50829 Köln.

Zeitungen und Zeitschriften verständigen:
Antrag auf Anschriftenänderung beim zuständigen Zustellpostamt stellen bzw. den Verlag benachrichtigen.

Finanzamt, Bankverbindungen, Postscheckamt usw. informieren. Bei Banken: Änderung der Dauer- und Einziehungsaufträge.

Telefonanbieter rechtzeitig benachrichtigen. Telefonanschluss schriftlich kündigen. Auch mitteilen, ob Wohnungsnachfolger Anschluss übernehmen will und ob in der neuen Wohnung ein Telefonanschluss gewünscht wird.

Kinder von Schule oder Kindergarten rechtzeitig abmelden.
Welche Schule, welcher Kindergarten kommt am neuen Wohnort in Frage?

Kindergeld beim Arbeitsamt abmelden und beim neuen Arbeitsamt anmelden.

Müllgefäße an- bzw. abmelden. Gemeindeverwaltung, Mozartstr. 8, Zimmer 205, Telefon 06071 / 3002-132 und -133.

Schornsteinfeger benachrichtigen.

Regelmäßige Lieferungen (Getränke, Bücher etc.) abbestellen.

 

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