An-, Ab-, Ummeldungen

Aufnahme in das Melderegister der Gemeinde Münster und Änderungen des Melderegisters bei:

  • Zuzug nach Münster
  • Wegzug ins Ausland
  • Änderung der Nebenwohnung in Hauptwohnung in Münster (Statuswechsel)
  • Umzug innerhalb der Gemeinde Münster (Ummeldung)

Wenn Sie eine Wohnung in Münster beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Der Hauptwohnsitz ist dort anzumelden, wo man sich überwiegend aufhält. Ehepaare müssen eine gemeinsame Hauptwohnung haben, es sei denn, es liegt ein dauerhaftes Getrenntleben vor.

Bei einem Umzug innerhalb von Münster, egal ob Münster Haupt- oder Nebenwohnung ist, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen ummelden. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Münster jetzt überwiegend nutzen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen in Münster einen Statuswechsel vornehmen. Sollten Sie Ihre Wohnung in Münster aufgeben und ins Ausland ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Woche abmelden.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands genügt es, wenn Sie sich in der neuen Stadt/der neuen Gemeinde innerhalb von zwei Wochen neu anmelden. Die Abmeldung erfolgt dann automatisch. Abmeldung einer Nebenwohnung muss beim Hauptwohnsitz erfolgen.

Online-Services

Online-Antrag Abmeldung einer Nebenwohnung

Online-Antrag Anmeldung einer Nebenwohnung

Online-Antrag Voranmeldung eines Umzugs

Online-Antrag Voranmeldung eines Zuzugs

Online-Antrag Statuswechsel einer Wohnung

Termin im Einwohnermeldeamt online buchen

Gebühren

Es entstehen keine Kosten

Benötigte Unterlagen

Anmeldung

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Ausweisdokumente bzw. Geburtsurkunden/Heiratsurkunde oder Familienstammbuch sämtlicher zuziehender Familienmitglieder.
  • bei Erledigung der Anmeldung durch Dritte muss ebenfalls das Ausweisdokument des/der Meldepflichtigen sowie ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt werden
  • Ziehen Sie aus einer Stadt/Gemeinde aus dem Ldkrs. Darmstadt-Dieburg zu, dann können Sie hier auch Ihren Fahrzeugschein ändern lassen, wenn noch keine Änderung auf dem Schein vorgenommen wurde

Abmeldung

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Ausweisdokumente

Ummeldung

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Ausweisdokumente für alle Personen
  • bei Erledigung der Anmeldung durch Dritte muss ebenfalls das Ausweisdokument des/der Meldepflichtigen sowie ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt werden
  • Änderung Fahrzeugschein, wenn noch keine Änderung auf dem Schein vorgenommen wurde

Verwandte Suchbegriffe: Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung, Zuzug, Umzug

Formulare

Anmeldung (Einwohnermeldeamt)

Abmeldung (Einwohnermeldeamt)

Abteilungen