Übermittlungssperre (Einwohnermeldeamt)

Die Einrichtung folgender Sperre(n) im Melderegister über ihre persönlichen Daten sind möglich:

  1. Da ich nicht der Religionsgesellschaft meines Ehegatten angehöre, beantrage ich gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG),dass meine Daten nicht an die Religionsgesellschaft meines Ehegatten übermittelt werden.
  2. Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten, wenn ich ein Alters- oder Ehejubiläum begehe und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG).
  3. Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an Parteien, Wählergruppen und andere im Zusammenhang mit Wahlen und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG).
  4. Ich widerspreche der Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift an Adressbuchverlage nach § 50 Abs. 5 i.v.m. $ 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre.
  5. Ich widerspreche der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG). Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige.

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Gebühren

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Antragsformular

Verwandte Suchbegriffe: Auskunftssperre, Sperren

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