Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) zu beziehen.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Haushaltsbescheinigung, abgestempelt von der Meldebehörde
  • Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörenden Personen z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid
  • Mietvertrag der derzeitigen Wohnung
  • Pass für alle im Antrag genannten ausländischen Personen
  • Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahren
  • Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über eine Schwangerschaft mit Entbindungstermin
  • Belege über den Bezug von Kindergeld und Unterhalt
  • Kündigungsschreiben des Vermieters, ggf. Räumungsurteil
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über die Veränderung der Einnahmen in den nächsten 12 Monaten

Unter Umständen ist die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich, dies hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Ansprechpartner

Düring, Beatrice

Tel.: +49 6071 3002 – 522
E-Mail: b.duering@muenster-hessen.de
Zimmer-Nr: 102


Formulare