Wiederkehrende Straßenbeiträge

Beschreibung

Hinweis:
Beitragsfähige Straßenbaumaßnahmen werden ortsteilbezogen abgerechnet. Das heißt, dass nur die Eigentümer des Ortsteils (Altheim, Breitefeld, Münster) zu Zahlungen herangezogen werden, in dem im Vorjahr Maßnahmen durchgeführt wurden.

„Wiederkehrende Beiträge“ werden erhoben, sobald Straßenausbauarbeiten durchgeführt wurden. Sie erleichtern gegenüber den „einmaligen Beiträgen“ die gleiche Verteilung der Lasten auf alle Schultern, da alle Grundstückseigentümer einzahlen. Nicht nur die Anlieger, sondern alle Grundstückseigentümer im Gebiet sind in diesem Falle abgabepflichtig. Die jährliche Umlage ist weniger belastend für den einzelnen. Für den Um- oder Ausbau öffentlicher Straßen tritt so das sozial verträgliche Solidarprinzip in Kraft. Die Beiträge sind zweckgebunden und fließen ausschließlich in Investitionen des Münsterer Ortsnetzes. Zusatzkosten am Kanal dürfen nicht umgelegt werden, ebenso wenig wie Arbeiten, die nicht der „grundhaften Erneuerung“ einer Straße dienen, wie beispielsweise das Ausbessern von Schlaglöchern.

Die Umstellung bedeutete zunächst viel Arbeit. Abrechnungsgebiete mussten festgelegt werden. Die Größen der Grundstücke an den Straßen und die Anzahl der Vollgeschosse der Häuser mussten festgestellt werden. Denn die Beiträge berechnen sich aus der Grundstücksgröße, Geschossigkeit und der Nutzungsart. Maßgeblich für die Beitragserhebung ist allerdings nicht die eigentliche Anzahl der Vollgeschosse, sondern die höchstzulässige Anzahl von Vollgeschossen auf den Grundstücken. Die Nutzungsart ergibt sich aus der gewerblichen oder privaten Nutzung eines Grundstückes. Gewerblich genutzte Grundstücke werden aufgrund erhöhten Verkehrsaufkommens mit einem bis zu 20 prozentigen Aufschlag belegt. Die Veranlagungsfläche berechnet sich aus der Grundstücksgröße (plus eventuell anfallendem Gewerbezuschlag) und der höchstzulässige Anzahl von Vollgeschossen.

Informationsblatt mit häufig gestellten Fragen

Widersprüche

Widersprüche können eingelegt werden
– schriftlich (Gemeindevorstand der Gemeinde Münster, Mozartstr. 8, 64839 Münster)
– per Fax (06071/3002-500)
– oder zur Niederschrift (Rathaus, Mozartstr. 8, 2. Obergeschoss, Zimmer 206 – Steuerverwaltung).
Ein Widerspruchsformular zum Ausdrucken finden Sie auch hier auf dieser Seite.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge

Verwandte Suchbegriffe: Straßenbeiträge

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