Die für Sonntag, 26. April 2020 angesetzte Bürgermeisterwahl in Münster findet wie geplant an diesem Tag statt, allerdings als reine Briefwahl. Das haben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Münster, die in der derzeitigen Corona-Krise als „Ersatzparlament“ fungieren, soeben einstimmig in einer Telefonkonferenz beschlossen. Zum Hintergrund: Der Hessische Landtag hatte in seiner Sitzung vom 24. März ein „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ beschlossen, wonach alle Bürgermeisterwahlen in Hessen auf frühestens 1. November verschoben werden müssen. Dies gilt jedoch nur für all jene Wahlen, bei denen noch keine Wahlscheine ausgegeben und keine Briefwahlunterlagen verschickt worden waren. In Münster war jedoch beides bereits der Fall. Nach Prüfung der Situation durch den Landeswahlleiter und das Hessische Innenministerium wurde die Entscheidung, ob die Wahl stattfinden oder verschoben werden soll, an die Gemeinde Münster zurückgegeben. Dort traf der Haupt- und Finanzausschuss nun einstimmig die Entscheidung für die Wahl am 26. April.
Briefwahlunterlagen werden automatisch verschickt – kein Antrag nötig!
Wichtig: Die Briefwahlunterlagen werden allen ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wählerinnen und Wählern automatisch zugestellt, ein Antrag ist nicht notwendig. Es wird vorab auch keine Wahlbenachrichtigung verschickt. Mit dem Versenden der Unterlagen wird spätestens Anfang nächster Woche begonnen, teilt Gemeindewahlleiter Clemens Laub mit. Bis Mitte April sollen die Unterlagen bei allen Wählerinnen und Wählern angekommen sein. Um die Sicherheit und Gesundheit der bei der Auszählung ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sicherzustellen, wird ihnen Schutzmaterial und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt, zudem wird auf Abstand geachtet.
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