Die Hessische Landesregierung hat die Regelungen zur Corona-Krise aktualisiert: Glaubensgemeinschaften dürfen sich seit dem 1. Mai wieder versammeln. „Wir hatten intensive und konstruktive Gespräche, um diese Neuregelungen möglich zu machen. Wir sind froh, dass wir einen praktikablen Konsens mit den Vertretern der Glaubensgemeinschaften gefunden haben und die Gläubigen wieder zusammenkommen können. Gerade in dieser Zeit kann ein starker Glaube Halt geben“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben eigene Konzepte zur Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygiene und der Steuerung des Zutritts erarbeitet und zusammen mit den Ländern und dem Robert Koch-Institut abgestimmt.
Nach der Verordnung sind Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte dann wieder möglich, wenn
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird.
- Vom Mindestabstand ausgenommen sind nur Personen, die in einem Haushalt zusammenleben.
- Gegenstände, wie beispielsweise das Kollekten-Körbchen, dürfen nicht entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
- Geeignete Hygienemaßnahmen wie das Aufstellen von Desinfektionsspendern sind sicherzustellen.
- Zudem müssen die Glaubensgemeinschaften die erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen entsprechend am Versammlungsort gut sichtbar aushängen.
Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen macht es möglich, Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte wieder durchzuführen. Auch wenn das nicht im gewohnten Rahmen sein wird, so können die Menschen gemeinsam ihren Glauben leben und zu Eucharistie und Abendmahl zusammenkommen.