Bekanntmachung über die Feststellung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 14. März 2021

10.05.2021

(§ 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung – KWO)

Gegen das vom Wahlausschuss der Gemeinde Münster (Hessen) am 22. März 2021 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) am 14. März 2021 sind keine Einsprüche erhoben worden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) hat gemäß § 26 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in ihrer konstituierenden Sitzung am 26. April 2021 die Gültigkeit der Wahl festgestellt und beschlossen.

64839 Münster (Hessen), 10. Mai 2021
gez.
Clemens Laub
Gemeindewahlleiter