Bekanntmachung: Nachrücker in der Gemeindevertretung

26.08.2019

Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster – §§ 23, 33, 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG), § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO)

Die gewählte Gemeindevertreterin Vanesa Voka vom Wahlvorschlag 2, SPD, hat mir mit Schreiben vom 14.08.2019, bei mir eingegangen am 20.08.2019, mitgeteilt, dass sie ihr auf Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass Frau Vanesa Voka daher mit Wirkung zum 20.08.2019 aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster ausscheidet.

Folglich stelle ich gem. vorgenannter Rechtsgrundlage fest, dass vom Wahlvorschlag 2, SPD, nach § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen, Herr Gerhard Dahms, Meisenweg 26, 64839 Münster (Hessen) mit Wirkung zum 21.08.2019 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann nach § 34 Abs. 4 KWG jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Münster, Mozartstr. 8, 64839 Münster (Hessen), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

64839 Münster (Hessen), 20.08.2019

gez.
Jens Pfeiffer, Stellv. Wahlleiter