Bekanntmachung: Nachrücken eines Mitgliedes der Gemeindevertretung

23.07.2019

Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster – §§ 23, 33, 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG), § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO)

Der gewählte Gemeindevertreter Bernd Mürdter vom Wahlvorschlag 2, SPD, ist am 21.07.2019 verstorben. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass Herr Mürdter daher mit Wirkung vom 21.07.2019 aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster ausgeschieden ist.
Folglich stelle ich gem. vorgenannter Rechtsgrundlage fest, dass vom Wahlvorschlag 2, SPD, nach § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen, Frau Vanesa Voka, Albert-Einstein-Straße 3, 64839 Münster (Hessen) mit Wirkung zum 22.07.2019 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann nach § 34 Abs. 4 KWG jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Münster, Mozartstr. 8, 64839 Münster (Hessen), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

64839 Münster (Hessen), 22. Juli 2019

gez.
Jens Pfeiffer, Stellv. Wahlleiter