Bekanntmachung: Hundesteuerabgabenbescheid 2022 für Münster

17.05.2022

Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung der Hundesteuer
für das Kalenderjahr 2022
gemäß § 9 Hundesteuersatzung

Gemäß § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit die Hundesteuer für den Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr) 2022 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Ein Bescheid wird nicht erteilt.

Die Steuer beträgt:
für den ersten Hund 60,- Euro
für den zweiten Hund 96,- Euro
für jeden weiteren Hund 120,- Euro
für einen gefährlichen Hund 600,- Euro

Gebührenpflichtige entrichten bitte die Hundesteuer unter Angabe des Kassenzeichens ohne besondere Aufforderung bei Fälligkeit (01. Juli 2022) an die Gemeinde Münster.

Die Hundesteuer wird bei Gebührenpflichtigen, die der Gemeindekasse Münster widerruflich eine Einzugsermächtigung erteilt haben, abgebucht.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung der Hundesteuer hat für die Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung, wie ein am Tag der Veröffentlichung bekannt gegebener schriftlicher Hundesteuerbescheid.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb einer Frist von 1 Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Münster, Mozartstr. 8, 64839 Münster, erhoben werden.

Sollten die Hundesteuersätze geändert werden, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2022 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten.

Münster, den 06.05.2022
Joachim Schledt
Bürgermeister