Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan M 37 „An der Altheimer Straße“ 2. Änderung, Gemeinde Münster

21.07.2020

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Münster haben in ihrer Sitzung am 27.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans M37 „An der Altheimer Straße“ 2. Änderung gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Nordosten von Münster, nordöstlich der Altheimer Straße. Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist aus der folgenden Grafik ersichtlich (siehe Beitragsbild).

Planziel der Änderung des Bebauungsplans M 37 „An der Altheimer Straße“ ist u. a. die Festsetzung eines Gehwegs entlang der Erschließungsstraße im Übergang vom Gewerbegebiet in das Mischgebiet entsprechend der vorliegenden Planung, die nach Rücksprache mit Hessen Mobil entstand.

 

Münster, 16.07.2020

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Münster

i.V. Jan Stemme, Erster Beigeordneter