Bekanntmachung der Haushaltssatzung

06.06.2023

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Münster (Hessen) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 06.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 33.419.204 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 35.411.268 €
mit einem Saldo von -1.992.064 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 525.000 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 125.000 €
mit einem Saldo von 400.000 €

mit einem Fehlbedarf von -1.592.064 €

im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.788 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.258.867 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.328.297 €
mit einem Saldo von -2.069.430 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.500.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 950.000 €
mit einem Saldo von 550.000 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -1.517.642 €

festgesetzt.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 428 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 528 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

§ 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 06.02.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8 Die Personalaufwendungen sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig und werden von Budget 4 verwaltet.

§ 9 Die Haushaltsansätze der Aufwandskonten im Ergebnishaushalt werden mit Ausnahme der Verfügungsmittel (§ 21 Abs. 5 GemHVO) für übertragbar erklärt.

64839 Münster (Hessen), den 06.02.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)
(Joachim Schledt) Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg Dieburg, 31. Mai 2023
-Kommunalaufsicht-

Az.: 240.1 051 901-10 15 kr

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Münster (Hessen);

2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Münster (Hessen) für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

1.500.000 €

(in Worten: Eine Million fünfhunderttausend Euro).

Im Auftrag
Koch

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.06.2023 bis einschließlich 20.06.2023 im Rathaus, Mozartstr. 8, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:30 Uhr

Der Zutritt zum Rathaus ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06071/3002129 möglich.

64839 Münster (Hessen), den 05.06.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)
(Joachim Schledt) Bürgermeister