Bekanntmachung der Haushaltssatzung

28.02.2022

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Münster (Hessen) für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Gemeindevertretung am 29.11.2021 und 13.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 28.561.593 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 29.471.514 €
mit einem Saldo von -909.921 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 400.000 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 25.000 €
mit einem Saldo von 375.000 €

mit einem Fehlbedarf von -534.921 €

im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 889.336 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.353.031 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.238.400 €
mit einem Saldo von -2.885.369 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 821.000 €
mit einem Saldo von -821.000 €

Änderung des Zahlungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -2.817.033 €

festgesetzt.

§ 2 Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 428 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 528 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

§ 6 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7 Die Personalaufwendungen sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig und werden von Budget 4 verwaltet.

§ 8 Die Haushaltsansätze der Aufwandskonten im Ergebnishaushalt werden mit Ausnahme der Verfügungsmittel (§ 21 Abs. 5 GemHVO) für übertragbar erklärt.

§ 9 Es gilt das von der Gemeindevertretung am 29.11.2021 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

64839 Münster (Hessen), den 13.12.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)
(Joachim Schledt) Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.03.2022 bis einschließlich 15.03.2022 im Rathaus, Mozartstr. 8, 2. OG., Zimmer 205, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch nachmittags von 14.00 bis 15.30 Uhr
Der Zutritt zum Rathaus ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06071/3002129 möglich.

64839 Münster (Hessen), den 28.02.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)
(Joachim Schledt) Bürgermeister

Haushalt 2022 der Gemeinde Münster (PDF-Datei)