Bekanntmachung der Haushaltssatzung

07.05.2021

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Münster (Hessen) für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Gemeindevertretung am 14.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 28.304.791 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 28.271.130 €
mit einem Saldo von 33.661 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 50.000 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 25.000 €
mit einem Saldo von 25.000 €

mit einem Überschuss von 58.661 €

im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.692.327 €
und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 115.528 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.869.430 €
mit einem Saldo von -1.753.902 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.500.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 900.000 €
mit einem Saldo von 600,000 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 538.425 €
festgesetzt.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.250.000 € festgesetzt.

§ 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer-Hebesatzung vom 14.12.2020 festgesetzt. Die Angaben der hier genannten Werte erfolgten daher nur nachrichtlich:

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 428 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 528 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

§ 6 Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

§ 7 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8 Die Personalaufwendungen sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig und werden von Budget 4 verwaltet.

§ 9 Die Haushaltsansätze der Aufwandskonten im Ergebnishaushalt werden mit Ausnahme der Verfügungsmittel (§ 21 Abs. 5 GemHVO) für übertragbar erklärt.

64839 Münster (Hessen), den 14.12.2020
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)

(Joachim Schledt) Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO i.V.m. den §§ 92 Abs. 5, 92a Abs. 3, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises Dieburg, 22. April 2021
Darmstadt-Dieburg
-Kommunalaufsicht-

Az.: 240.1 051 901-10 15 kr

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO für den Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Münster (Hessen);

2. in Verbindung mit § 92a Abs. 3 HGO das von der Gemeindevertretung am 14. Dezember 2020 beschlossene Haushaltssicherungskonzept;

3. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Münster (Hessen) für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

1.500.000 €

(in Worten: Eine Million fünfhunderttausend Euro);

4. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite (Liquiditätskredite) in Höhe von

2.250.000 €

(in Worten: Zwei Millionen zweihundertfünfzigtausend Euro)

Im Auftrag
Kraut

Der Haushaltsplan steht zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Münster vom 07.05.2021 bis 21.05.2021 zur Verfügung, unter folgendem Link:

Haushaltsplan der Gemeinde Münster 2021

64839 Münster (Hessen), den 03.05.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)

Joachim Schledt
Bürgermeister