Bekanntmachung der Haushaltssatzung

29.07.2020

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Münster (Hessen) für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Gemeindevertretung am 17.02.2020 und 01.07.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 28.720.745,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 28.677.915,00 €
mit einem Saldo von 42.830,00 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 25.000,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 25.000,00 €
mit einem Saldo von 0,00 €

mit einem Überschuss von 42.830,00 €

im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.638.950,00 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 219.000,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.211.871,00 €
mit einem Saldo von -2.992.871,00 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.027.900,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 907.040,00 €
mit einem Saldo von 2.120.860,00 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 766.939,00 €
festgesetzt.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
auf 3.027.900 € festgesetzt.
Darin enthalten sind Investitionskredite in Höhe von 351.900 € auf Grundlage des
Hessenkassengesetzes.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.500.000 € festgesetzt.

§ 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 428 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 528 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.

§ 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7 Es gilt der von der Gemeindevertretung am 01.07.2020 als Teil des Haushaltsplans
beschlossene Stellenplan.

§ 8 Die Personalaufwendungen sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig und
werden von Budget 4 verwaltet.

§ 9 Die Haushaltsansätze der Aufwandskonten im Ergebnishaushalt werden mit Ausnahme
der Verfügungsmittel (§ 21 Abs. 5 GemHVO) für übertragbar erklärt.

64839 Münster (Hessen), den 01.07.2020
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)

(Gerald Frank) Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO i.V.m. den §§ 92 Abs. 5, 92a Abs. 3, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Dieburg, 13. Juli 2020
Der Landrat des Landkreises
Darmstadt-Dieburg
-Kommunalaufsicht-

Aktz.: 240.1 051 901-10 15 pa

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Münster (Hessen) für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

3.027.900,00 €

(in Worten: Drei Millionen siebenundzwanzigtausendneunhundert Euro),

2. In Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

4.500.000,00 €

(in Worten: Vier Millionen fünfhunderttausend Euro).

Im Auftrag

Koch

Der Haushaltsplan steht zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Münster www.muenster-hessen.de vom 01.08.2020 bis 14.08.2020 zur Verfügung.

64839 Münster (Hessen), den 28.07.2020
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)

(Gerald Frank) Bürgermeister