Bekanntmachung der Haushaltssatzung

10.04.2018

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Münster für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167), hat die Gemeindevertretung am 11.12.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

im Ergebnishaushalt
Im ordentlichen Ergebnis
Mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 26.063.513 €
Mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 26.053.255 €
Mit einem Saldo von 10.258 €
im außerordentlichen Ergebnis
Mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 25.000 €
Mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.000 €
Mit einem Saldo von 15.000 €
Mit einem Überschuss von +25.258 €

Im Finanzhaushalt
Mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf +1.453.305 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.780.535 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.980.282 €
Mit einem Saldo von -3.199.747 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 635.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 639.200 €
Mit einem Saldo von -4.200 €
Mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von -1.750.642 €

festgesetzt.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 635.000 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 428 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 428 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  400 v.H.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzung – vom 11.12.2017 festgesetzt. Die Angabe der hier genannten Werte erfolgte daher nur nachrichtlich.

§ 6 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7 Die Personalaufwendungen sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig und werden von Budget 6 verwaltet.

64839 Münster, den 11.12.2017
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Gerald Frank, Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Abs. 2  HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises
Dieburg, 27. März 2018

Darmstadt-Dieburg
-Kommunalaufsicht-

Az.: 240.1 051 901-10 15 kr

G e n e h m i g u n g

Hiermit erteile ich die aufsichtsbehördlichen Genehmigung zu dem in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Gemeinde Münster festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite in Höhe von

635.000 €

(in Worten: Sechshundertfünfunddreißigtausend Euro).

gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

Im Auftrag
Müller

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.04.2018 bis einschließlich 23.04.2018 im Rathaus, Mozartstr. 8, 2. OG., Zimmer 204, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montags- bis Freitagsvormittags von 7.30 bis 12.00 Uhr,
Donnerstagabends von 16.30 bis 18.30 Uhr.

64839 Münster, den 09.04.2018
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Gerald Frank, Bürgermeister