Bekanntmachung

07.08.2019

Der für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständige Gebietsagrarausschuss (GAA) informiert:

Am 19.07.2019 verstarb der Ortslandwirt für den Amtsbezirk Altheim / Eppertshausen / Münster, eine Stellvertretung ist aktuell nicht besetzt. Nach § 5 Abs. 4 Berufsstandsmitwirkungsgesetz (BerStdMitwG) ist eine Nachbenennung des Amtes des Ortslandwirtes / der Ortslandwirtin sowie eines Stellvertreters / einer Stellvertreterin erforderlich. Die Ausübung des Amtes der Ortslandwirtin / des Ortslandwirts sowie der Stellvertretung ist auch für Menschen mit Behinderungen offen.

Gemäß § 5 des BMitwG werden die Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertreter/innen von den Gebietsagrarausschüssen der Landkreise mit Unteren Landwirtschaftsbehörden jeweils für sechs Jahre benannt.

Die Nachbenennung sieht vor, dass die Ortslandwirte / Ortslandwirtinnen und deren Vertreter für die laufende Amtsperiode (2016-2021) vom Gebietsagrarausschuss (GAA) benannt werden. Kandidieren kann, wer am unten genannten Stichtag

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt;
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat;
  • in Hessen seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz hat und
  • als Betriebsinhaber oder Betriebsinhaberin oder
  • Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer, mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger mit dem überwiegenden Teil ihrer oder seiner Arbeitskraft
  • in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der die Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S.1890), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 ( BGBl. I S. 2575 ), erreicht, tätig ist.

Wer für das Amt des Ortslandwirts / der Ortslandwirtin oder Stellvertreter/in kandidieren oder jemand anderen vorschlagen möchte, teile dies bitte bis zum 18. September 2019 der unten genannten Stelle schriftlich unter Angabe der vollständigen Adresse des Kandidaten bzw. der Kandidatin mit.

Soweit für einen Ortslandwirtebezirk mehrere Kandidaten vorgeschlagen werden, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, wird nach Ablauf der Meldefrist eine Wahlveranstaltung durchgeführt. Diejenige Person die die meisten Stimmen erhält, wird durch den GAA als Ortslandwirt / in benannt.

gez. Wald gez. Zimmer
GAA-Vorsitzender GAA-Geschäftsführer

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
FB „Ländlicher Raum, Veterinärwesen, Verbraucherschutz“
Herrn Peter Zimmer
Jägertorstr. 207
64289 Darmstadt