Bekanntmachung

18.09.2018

Vereinfachte Umlegung gemäß §§80 ff. BauGB für das Gebiet „Parkfläche Stettiner Straße vor der Schulsporthalle“ in der Gemarkung Münster

hier: Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit

In dem Verfahren für das o. a. Gebiet wird gemäß §§ 80 ff. nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 in Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 27.03.2018 am 03.09.2018 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen.

Belehrung über den Rechtsbehelf: Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Münster, Mozartstraße 8, 64839 Münster (Hessen) als Umlegungsstelle zu erheben.

Münster, den 17.09.2018