Bekanntmachung

14.08.2023

Der Text für die Bekanntmachung der 2. Offenlage der Unterlagen zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets der Gersprenz, veröffentlicht am 16.05.2023 auf der Homepage der Gemeinde Münster, am 25.05.2023 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Münster sowie am 26.05.2023 im Münsterer Anzeigeblatt enthält einen Übertragungsfehler.

Es betrifft folgenden Absatz:

„Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus den §§ 78, 78a und 78c WHG ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind. Von diesen Verboten dürfen Ausnahmen, Genehmigungen und Zulassungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 78 Abs. 2 bis 5, 78a Abs. 2 + 5 und 73c WHG erteilt werden. Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergeben sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-AwSV).

Anstelle von „§73c“ muss es „§78c“ heißen, so dass der Absatz wie folgt korrekt ist:

„Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus den §§ 78, 78a und 78c WHG ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind. Von diesen Verboten dürfen Ausnahmen, Genehmigungen und Zulassungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 78 Abs. 2 bis 5, 78a Abs. 2 + 5 und 78c WHG erteilt werden. Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergeben sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-AwSV).

Regierungspräsidium Darmstadt
-Abteilung Umwelt, Darmstadt-
Münster, 17.08.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Joachim Schledt
Bürgermeister