Bekanntmachung

17.06.2021

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen:

Bekanntmachung

Planfeststellung gem. §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 3, Hanau, von km 15,0+82 bis km 20,7+00 der Strecke 3660, Frankfurt (Main) Süd – Ffm Ost – Aschaffenburg Hbf, von km 66,4+93 bis km 71,6+34 der Strecke 3685, (Ffm) Abzw. Zeil – Hanau Hbf (S-Bahn), von km 21,6+06 bis km 23,7+21 der Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf – Göttingen, in den Städten Maintal und Hanau, im Bahnhof Hanau Hbf beabsichtigte Neubau- und Umbaumaßnahmen und für das Vorhaben geplante Kompensationsmaßnahmen in den Städten Gelnhausen, Maintal und Hanau sowie in den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster

hier: Anhörungsverfahren zur 1. Änderung des Plans gem. § 18 a AEG i. V. m. § 73 VwVfG

Die DB ProjektBau GmbH (jetzt: DB Netz AG), hat im Auftrag der DB Netz AG sowie der DB Station&Service AG die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken für den 4-gleisigen Ausbau der nördlich des Mains verlaufenden Bahnstrecke 3660 zwischen Frankfurt Ost und Hanau Hbf beantragt.

Aufgrund der im Anhörungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse hat die DB Netz AG den bereits ausgelegten Plan umfassend modifiziert und aktualisiert. Hierdurch soll die Optimierung der Planung in verschiedenen Bereichen erreicht und es sollen die Belange der Betroffenen besser berücksichtigt werden.

Im Wesentlichen sind Änderungen und Ergänzungen zu den nachfolgend aufgeführten Aspekten der Planung vorgenommen worden:

• Berücksichtigung des neuen Betriebsprogramms 2030,
• Änderungen mit Bezug zur Technische Spezifikation Interoperabilität,
• Anpassung des Schallschutzes,
• Änderung der Streckenentwässerung,
• Änderung Anschlussweg im Bereich der Fußgängerbrücke an der Kinzig,
• Entfall der Zufahrt zum Vereinsgelände am Herbert-Dröse-Stadion,
• Änderung an der Brüder-Grimm-Straße,
• Änderung der Trassierung,
• Ergänzung der Planungen des Haltepunkts (Hp) Hanau Wilhelmsbad,
• Änderungen im Bereich des Hp Hanau West (Bahnsteigdach und bauzeitlicher Behelfsbahnsteig),
• Änderungen und Ergänzungen betreffend den Hauptbahnhof (Hbf) Hanau,
• Ergänzungen bezüglich des Brand- und Katastrophenschutzes,
• Änderung von Rettungszuwegungen im Umfeld des Hbf Hanau,
• Anpassung der Lagepläne Baustraßen,
• Einrichtung einer zusätzlichen Baustelleneinrichtungs-Fläche (BE-Fläche) Klein-Auheim im Bereich der Ausgleichsfläche für Retentionsraumverlust am Main,
• Aufnahme einer BE-Fläche „Frankfurter Landstraße“,
• Änderungen und Anpassungen der Ver- und Entsorgungsleitungen,
• Änderungen an der Straßenüberführung (SÜ) Maintaler Straße,
• Änderungen an der Kinzig-Überführung,
• Änderungen an der Salisbach-Überführung,
• Ergänzung des Kreuzungsbauwerks Hanau,
• Aufnahme eines elektronischen Stellwerks in die Planung bei km 71,000 (Strecke 3685),
• Anpassung von Stützwänden in Höhe, Länge und Lage,
• Änderungen an der SÜ Willy-Brandt-Straße,
• Änderungen an der SÜ B 45, „Am Steinheimer Tor“,
• Konstruktive Anpassungen an der Eisenbahnüberführung (EÜ) Philippsruher Allee,
• Änderungen bezüglich des Rückbaus Bahnüberganges (BÜ) Burgallee und Neubaus EÜ Burgallee,
• Erweiterung EÜ Frankfurter Landstraße,
• Änderungen bezüglich des Rückbaus BÜ Salisweg und Neubaus EÜ Salisweg,
• Änderungen der Unterlagen zum Naturschutz, Artenschutz und Landschaftsbild sowie Ergänzung eines Fachbeitrages Wasserrahmenrichtlinie,
• Aktualisierung der Umweltverträglichkeitsstudie,
• Aktualisierung und Änderung der Untersuchungen zum Luftschall / Körperschall / Erschütterungen,
• Änderung des hydrogeologischen Gutachtens sowie des geotechnischen Streckengutachtens,
• Änderung der Unterlagen zu Altlasten(-verdachtsflächen),
• Ergänzung weiterer Unterlagen für wasserrechtliche Erlaubnisse,
• Überarbeitung der Unterlagen zur elektromagnetischen Verträglichkeit,
• Anpassung und Änderung der textlichen Darstellungen zu Oberleitungsanlagen,
• Ergänzung um Darstellungen zum Neubau einer Steuerzentrale im Hbf Hanau für den Neubau der Nordmainischen S-Bahn (Strecke 3685),
• Erstellung einer Studie zum Störfallrisiko (Seveso III-Gutachten),
• Erstellung eines Brandschutzgutachtens für den Hbf Hanau und
• Änderungen der Bauzeiten- und Baudurchführungsplanung.
Die Änderung des Plans hat Auswirkungen auf Grundstücke in
• der Gemarkung Dörnigheim der Stadt Maintal,
• den Gemarkungen Kesselstadt, Hanau, Klein-Auheim, Großauheim und Groß-Steinheim der Stadt Hanau,
• der Gemarkung Lützelhausen der Gemeinde Linsengericht und
• der Gemarkung Münster der Gemeinde Münster (Hessen).

Einzelheiten der Änderungen sind den Planunterlagen zu entnehmen. Ihnen vorangestellt ist eine Lesehilfe, der die Darstellung sowie Anlass und Gegenstand der Änderungen zu entnehmen ist.

Wegen des Umfangs der Änderungen und im Hinblick auf den nicht abschließend individuell bestimmbaren Kreis der erstmals oder zusätzlich durch die Planänderung Betroffenen erfolgt eine ergänzende Beteiligung der Öffentlichkeit bezüglich der Auswirkungen des geänderten Vorhabens.

Zur Anhörung der Öffentlichkeit sind die geänderten Planunterlagen in der Zeit vom

24. Juni 2021 bis 23. Juli 2021

auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de – Rubrik: „Presse – Öffentliche Bekanntmachungen – Verkehr – Eisenbahnen“) veröffentlicht.

Ergänzend dazu liegen die geänderten Planunterlagen in der Zeit vom 24. Juni 2021 bis einschl. 23. Juli 2021 bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Münster, Mozartstraße 8, 64839 Münster (Hessen), 2. Stock, Zimmer-Nr.: 201 während der Dienststunden von Mo bis Mi 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr, Do von 8:30 bis 12:00 Uhr und 16:30 bis 18:30 Uhr sowie Fr von 8:30 bis 12:00 Uhr unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Aufgrund der derzeitigen eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten zur Gemeindeverwaltung Münster können die Planunterlagen nach telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06071/3002-321 eingesehen werden.

1. Alle deren Belange durch die Änderungen des Vorhabens berührt werden, können sich bis zum 20. September 2021 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs, nicht das Datum des Poststempels) beim Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder bei den auslegenden Städten Hanau, Maintal, Linsengericht und Münster schriftlich oder zur Niederschrift zu den Planänderungen äußern und Einwendungen erheben (Äußerungsfrist).

Für die Erklärung zur Niederschrift ist bei dem Regierungspräsidium Darmstadt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06151/12-5501 erforderlich. Für die Erklärung zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Münster ist ebenfalls eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06071/ 3002-321 erforderlich. Unbeschadet dessen gelten die Ausführungen zur Auslegung des Plans (s. o.) entsprechend.

Äußerungen und Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift lesbar enthalten, den geltend gemachten Belang und das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen und unterschrieben sein. E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.

Es sind nur solche Einwendungen zugelassen, die sich auf die Änderungen der Planfeststellungsunterlagen beziehen. Einwendungen zu dem bisherigen Verfahren sind dagegen ausgeschlossen. Abweichend davon können Personen, die durch die verfahrensgegenständlichen Änderungen des Plans erstmals von dem Vorhaben betroffen werden, auch gegen den ursprünglichen Plan Einwendungen erheben. Soweit im bisherigen Verfahren bereits Einwendungen erhoben wurden, gelten diese unverändert fort. Bei der Beeinträchtigung von Grundeigentum sollte die jeweilige Flur, Flurstücksnummer und Gemarkung der betroffenen Grundstücke angegeben werden.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Verwaltungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Absatz 4 UVPG). Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des geänderten Vorhabens beziehen (§ 21 Absatz 5 UVPG) und für Stellungnahmen der Vereinigungen (§ 7 Absatz 4 Umweltrechtsbehelfsgesetz).

Bei Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner mit ihrem bzw. seinem Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin bzw. Vertreter der übrigen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zu benennen (§ 17 Absatz 1 VwVfG). Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Absatz 2 VwVfG).
Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen auch dann erhoben werden müssen, wenn zuvor eine Beteiligung im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Absatz 3 VwVfG stattgefunden hat.

2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des geänderten Plans.

3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18a Nummer 1 AEG).

Sie kann statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchführen oder diese mit Einverständnis der Beteiligten durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzen (§ 5 Planungssicherstellungsgesetz).

Findet ein Erörterungstermin oder eine Online-Konsultation statt, werden diese ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen die Vertreterin oder der Vertreter, von dem Termin bzw. der Online-Konsultation gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin und die Online-Konsultation sind nicht öffentlich.

4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Einreichung von Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen, die Teilnahme an einem Erörterungstermin, einer Online-Konsultation oder einer Telefon- oder Videokonferenz und durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/ Saarbrücken) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, die Einwendungen erhoben oder eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7. Mit dem Beginn der Veröffentlichung des geänderten Plans im Internet auf der oben genannten Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt dürfen auch auf den von der Planänderung zusätzlich betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden; vielmehr treten die Beschränkungen des § 19 AEG (Veränderungssperre) in Kraft. Die bereits mit der ersten Auslegung bewirkte Veränderungssperre besteht fort. Darüber hinaus steht der Vorhabenträgerin ab diesem Zeitpunkt ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Absatz 3 AEG).

8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, dass

• die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 74 Absatz 2 Nummer 2 UVPG nach der Fassung des Gesetzes, die vor dem 16. Mai 2017 galt (im Folgenden: a. F.), zu Ende zu führen ist, da die Unterlagen nach § 6 UVPG in der bis dahin geltenden Fassung dieses Gesetzes vorgelegt wurden,
• die für das Anhörungsverfahren zuständige Behörde das Regierungspräsidium Darmstadt und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken (EBA) ist,
• über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,
• die veröffentlichten Planunterlagen die nach § 6 Absatz 3 UVPG a. F. notwendigen Angaben enthalten, soweit diese geändert wurden und
• die Anhörung zu den veröffentlichten geänderten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen der Änderungen des Vorhabens gemäß § 9 Absatz 1 UVPG a. F. ist.
9. Bei dem UVP-pflichtigen Vorhaben werden gemäß § 9 Absatz 1b UVPG a. F. die Unterlagen nach § 6 UVPG a. F. sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen – soweit sie überarbeitet bzw. geändert wurden – zur Einsicht für die Öffentlichkeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Unterlagen und Gutachten:
• Anlage 01: Erläuterungsbericht,
• Anlage 10: Unterlagen zur Regelung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte (Entwässerungsnachweise),
• Anlage 11: Landschaftspflegerischer Begleitplan einschl. Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie,
• Anlage 12.01: Umweltverträglichkeitsstudie,
• Anlage 12.02: Gutachterliche Aussage zur Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV),
• Anlage 12.03: Schalltechnische Untersuchung,
• Anlage 12.04: Erschütterungstechnische Untersuchung,
• Anlage 12.05: Geotechnisches Gutachten,
• Anlage 12.06: Hydrogeologisches Gutachten,
• Anlage 12.07: Gutachterliche Aussage zu Altlasten,
• Anlage 12.08: Maßnahmenplanung Wasserbau,
• Anlage 12.09: Geotechnische Einzelgutachten,
• Anlage 12.10: Schalltechnische Untersuchung Baulärm
• Anlage 12.11: Schalltechnische Untersuchung Gesamtlärm,
• Anlage 12.12: Schalltechnische Untersuchung TA Lärm (Anlagenlärm),
• Anlage 12.13: Ersatzwasserbeschaffungskonzept,
• Anlage 12.14: Brandschutzkonzept Hauptbahnhof Hanau,
• Anlage 12.15: Seveso-Gutachten,
• Anlage 12.16: IVE-Studien (Nachweis ausreichender Rettungswegmöglichkeiten und ausreichender Beleuchtung für die Stationen Hanau-West und Hanau-Wilhelmsbad)

10. Die geänderten Planunterlagen und die ortsüblichen Bekanntmachungen werden über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de – Rubrik: „Presse Öffentliche BekanntmachungenVerkehr Eisenbahnen“) und das UVP-Portal (https://www.uvp-portal.de/de) zugänglich gemacht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen des Planänderungsverfahrens (§ 27a Absatz 1 VwVfG, § 20 Absatz 2 Satz 2 UVPG).

Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.1-66 c 10/01 DB–NM-S-Bahn-PFA 3
Regierungspräsidium Darmstadt
III.33.1 – 66 c 10.01/5-2019/2

Münster, 17.06.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Joachim Schledt
Bürgermeister