Bekanntmachung

13.10.2020

Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) – §§ 23, 33, 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG), § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO)

Der gewählte Gemeindevertreter Wolfgang Berz vom Wahlvorschlag 6, ALMA, hat mir mit E-Mail vom 30.09.2020, bei mir eingegangen am 30.09.2020, mitgeteilt, dass er sein Mandat in der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung niederlegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass Herr Berz daher mit Wirkung vom 30.09.2020 aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) ausgeschieden ist. Die nächste Bewerberin mit den meisten Stimmen, Frau Maria Dörr, vom Wahlvorschlag 6, ALMA, hat mir mit Schreiben vom 06.10.2020 mitgeteilt, dass sie auf das Mandat verzichtet.

Die nächste Bewerberin mit den meisten Stimmen, Frau Nora Dörr, vom Wahlvorschlag 6, ALMA, hat mir mit Schreiben vom 08.10.2020 mitgeteilt, dass sie auf das Mandat verzichtet. Folglich stelle ich gem. vorgenannter Rechtsgrundlage fest, dass vom Wahlvorschlag 6, ALMA, nach § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen, Herr Michael Federspiel, Eduard-Vogel-Straße 78, 64839 Münster (Hessen) mit Wirkung zum 09.10.2020 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann nach § 34 Abs. 4 KWG jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Münster, Mozartstr. 8, 64839 Münster (Hessen), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

64839 Münster (Hessen), 08. Oktober 2020
gez.
Jens Pfeiffer, Stellv. Wahlleiter