Beitragsfreie Kita: Gemeinde hat alle Weichen gestellt

03.07.2018

- Kategorien: Kindergärten,

Der Erste Beigeordnete und Vertreter des Bürgermeisters, Jan Stemme, ist nach der kurzfristig einberufenen Sonder-Gemeindevertretersitzung am vergangenen Freitag nach wie vor verwundert über das Verhalten und die Argumentation der CDU-Fraktion. Daran, dass die Kinderbetreuung für Kinder ab 3 in allen Einrichtungen in Münster ab dem 1. August 2018 kostenfrei wird, besteht kein Zweifel, denn die Gemeinde hat alle Voraussetzungen dafür längst geschaffen.

Unverständlich ist aus Sicht von Stemme nicht nur, dass die CDU-Fraktion die Sitzung anfangs der Sommerferien einberufen musste, wodurch etliche Gemeindevertreter und Bürgermeister Gerald Frank an der Teilnahme gehindert wurden. Unverständlich sind auch die geäußerten Vorwürfe selbst. Die CDU-Fraktion hatte der Verwaltung und Bürgermeister Gerald Frank Untätigkeit bei der Umsetzung der von der hessischen Landesregierung beschlossenen Beitragsfreistellung für die Kinderbetreuung vorgeworfen. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Die Verwaltung hat längst alle nötigen Vorbereitungen getroffen, um das neue Gesetz umzusetzen. Fakt ist: Eltern von über-dreijährigen Kindern müssen ab dem 1. August in allen Münsterer Kindergärten keine Gebühren für eine bis zu 6-stündige tägliche Betreuung mehr zahlen. Dafür müssen sie nichts weiter tun. Bei einer Informationsveranstaltung Anfang Mai wurden die Eltern umfassend darüber informiert. Auch die Kindergarten-Träger wurden rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt.

Den entsprechenden Antrag, der beim Land Hessen zu stellen ist, um die Beitragsfreiheit umzusetzen, hat die Gemeindeverwaltung fristgerecht gestellt. Bei diesem Antrag handelte es sich um einen ganz gewöhnlichen Verwaltungsakt, der die Zustimmung der Gemeindevertretung nicht zwingend erfordert. Das letzte Wort über die Satzungsänderung fällt selbstverständlich die Gemeindevertretung – allerdings ist es nach Auskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes überhaupt kein Problem, diesen Entschluss rückwirkend zu fassen.

Satzungsänderung muss gut vorbereitet werden

Für Eile und Panikmache besteht vor diesem Hintergrund also keinerlei Anlass. Im Gegenteil: „Durch eine übereilte Satzungsänderung könnten wichtige organisatorische Punkte hinten runterfallen“, betont Stemme. Beispiel Geschwisterregelung: Bislang ist es so, dass bei Familien, die zwei oder drei Kinder in der Kita betreuen lassen, für das erste Kind der volle Beitrag zu zahlen ist, für das zweite nur die Hälfte und für das dritte gar nichts. Fallen die Beiträge für Über-Dreijährige nun weg, wären für die anderen Kinder – sofern sie unter drei sind – dann eigentlich die vollen Beiträge fällig. In ungünstigen Konstellationen könnten Eltern auf diese Weise künftig also sogar schlechter gestellt werden als zuvor.

Es gibt Beispiele aus anderen Kommunen, in denen genau das eingetreten ist. Das will die Gemeinde Münster um jeden Preis vermeiden, um Eltern nicht unnötig finanziell zu belasten. Eine gründliche Organisation und Vorbereitung sind die Grundvoraussetzung dafür, die Satzung dementsprechend zu ändern und sich vor bösen Überraschungen abzusichern. Auch im Sozialausschuss soll die Satzungsänderung noch einmal besprochen werden, um alle offenen Punkte zu klären. Erst nach ausführlicher Beratung wird der Entwurf dann am 5. November der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die für einen so grundlegenden Beschluss notwendige gewissenhafte Ausarbeitung wäre im Eilverfahren vor den Sommerferien schlichtweg nicht mehr möglich gewesen, da der Hessische Landtag die Gesetzesänderung erst im April beschlossen hat. Vor allem auch aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Satzung rückwirkend zu beschließen. Eine Sondersitzung der Gemeindevertretung in den Ferien war also nicht nur überflüssig – sie hat auch völlig unnötig die Steuerzahler belastet.