Bei Trauerfeiern: Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes

26.01.2021

- Kategorien: Corona, Friedhof,

Die seit dem vergangenen Samstag in Hessen geltenden verschärften Regeln zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes haben auch Auswirkungen auf Bestattungen und Trauerfeiern in der Gemeinde Münster. Es ist nach wie vor möglich, Trauerfeiern mit mehr als fünf Personen durchzuführen, sofern die Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Dazu zählt nun auch neu, dass die Teilnehmer/innen von Gottesdiensten und Trauerfeierlichkeiten auch am Platz mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Maske (auch „OP-Maske“ genannt) tragen müssen. Auch zulässig sind Masken des Standards FFP2 bzw. KN95 oder höher (auf gültige CE-Kennzeichnung achten!), die einen noch besseren Fremd- und Eigenschutz bieten. Alltagsmasken aus Stoff oder andere Bedeckungen (etwa Schals oder Tücher) sind nicht mehr erlaubt.

Details zur genauen Teilnehmerzahl und was alles bei der Planung von Trauerfeiern beachtet werden muss, erfahren Angehörige beim Bestatter.