Beginn der Brut- und Setzzeit: Hinweis und Bitte an alle Hundehalter*innen

21.02.2023

- Kategorien: Leben in Münster,

Aufgrund der Brut- und Setzzeit ab 01. März wird darauf hingewiesen, dass Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden dürfen. Sie sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Das setzt natürlich voraus, dass die für einen Hund verantwortliche Person jederzeit (auch körperlich) in der Lage sein muss, auf den Hund einzuwirken.

Im Interesse des Naturschutzes und aller Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad in der freien Natur unterwegs sind, werden die Hundehalter/innen gebeten, ihre Hunde anzuleinen. Dies gilt insbesondere während der Brut- und Setzzeit. Nur so kann vermieden werden, dass ein Hund – aus welchem Grund auch immer – einen Menschen in Angst und Schrecken versetzt bzw. verletzt oder andere Tiere gefährdet. Eine fremde Person, die einem Hund begegnet, kann nicht einschätzen, wie sich dieser ihr gegenüber verhält. Oftmals sind selbst Hundehalter/innen über die Reaktion ihres Hundes total überrascht und beteuern nach einem Vorfall, dass ihr Hund bisher immer friedlich gewesen sei.

Falls ein Hund im Sinne der Hundeverordnung auffällig geworden ist und als gefährlich eingestuft werden muss, hat dies für den/die Hundehalter/in und den Hund erhebliche Konsequenzen. Außerdem muss für einen solchen Hund zeitlebens eine erhöhte Hundesteuer gezahlt werden, die derzeit in unserer Gemeinde pro Kalenderjahr 600 Euro beträgt.