Bebauungsplan M 28.3 „Auf der Hardt, 3. Änderungsplan“ im Ortsteil Münster

09.10.2018

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der M 28.3 „Auf der Hardt, 3. Änderungsplan“ im Ortsteil Münster ist von der Gemeindevertretung am 27.08.2018 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden. Der Bebauungsplan kann mit der Begründung im Rathaus der Gemeinde Münster (Hessen), Mozartstraße 8, 2. Obergeschoss, in der Abteilung Hochbau während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Münster, Flur 15, die Flurstücke Nr. 426/1, 427/6 und 429 sowie jeweils teilweise die Flurstücke Nr. 428 und 430.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 u. 2a BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Münster (Hessen) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hingewiesen wird:

a) auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 – 42 BauGB, sowie
b) auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.
Münster, den 08.10.2018
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Gerald Frank
Bürgermeister