Bauabfallsammelstelle: Nicht alle Materialien sind erlaubt!

10.11.2021

- Kategorien: Bürgerservice,
Was gehört in den Bauschuttcontainer und was nicht? Foto: Pixabay

In der letzten Zeit werden an der Bauabfallsammelstelle in Münster vermehrt Materialien als Bauschutt abgegeben, die dort nicht hingehören. Für die Gemeinde Münster – und indirekt somit die Steuerzahler*innen – fallen dann hohe Kosten an, denn das Aussortieren ist nicht nur zeitaufwendig, sondern das Material muss anschließend auch noch teuer als Sondermüll entsorgt werden. Jede/r Bürger/in hat daher selbst Sorge dafür zu tragen, dass nur erlaubtes Material abgegeben wird.

Die Gebühren für die Bauschutt-Entsorgung sind sehr gering und das soll auch so bleiben. Dafür braucht es jedoch die Fairness und Kooperation der Deponie-Nutzer*innen. Nicht jede Ladung kann bis ins kleinste Detail kontrolliert werden. Darum fällt manchmal erst zu spät auf, dass Dinge abgegeben wurden, die nicht zum Bauschutt zählen. Zu den nicht erlaubten Materialien, die sich leider häufiger finden, gehört beispielsweise Eternit.

Die folgende Liste bietet einen Überblick, welche Materialien an der Deponie abgegeben werden dürfen. Viele weitere Informationen dazu gibt es auch auf der Webseite des Zweckverbandes Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW), www.zaw-online.de.

Das gehört zu den erlaubten Bauabfällen:

Baustellenabfall – brennbar: Verpackungsmaterial wie z.B. Zementsäcke, Folien, Pappe und leere Farbeimer, Tapeten, Bodenbelagsmaterial, Teppiche, Teppichböden, Styropor, Kunststoffverkleidungen, Verschalungen

Baustellenabfall – nicht brennbar gemischt: Bauabfallgemische, Gipskartonplatten, Verbundmaterialen, sonstige Gemische

Bauschuttgemische aus schweren Baumaterialien: Beton mit oder ohne Armierung, Pflastersteine, Naturstein, Kalksandstein, Dachziegel, Tonmauerziegel, Porotonziegel, Fliesen, Sanitärkeramik ohne Armaturen, Bodengemische, Sandgemische, Erdaushub, Altschotter
Bauschuttgemische aus leichten Baumaterialien: Leichtbausteine, Porenbeton, Bimsstein

Altholz – unbehandelt, leicht behandelt: Pressspanholz, Naturhölzer, lasierte Hölzer, Einwegpaletten, Küchen-Arbeitsplatten

Altholz – stark behandelt, imprägniert: kesseldruckimprägniertes Garten- und Konstruktionsholz, Palisaden, Außentüren mit Rahmen, Fenster ohne Glas

Eisenschrott: Fahrräder, Drahtzäune, Dachrinnen, Armaturen, Bleirohre, Metallwerkzeuge, Metallstühle, Gitterroste

(MMR)