Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2019

07.01.2019

Auf Grund des § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291), wird die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Münster für das Haushaltsjahr 2019 öffentlich bekannt gemacht. Der Entwurf liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14.01.2019 bis einschließlich 22.01.2019 während der Sprechzeiten von Montag bis Freitag vormittags von 7.30 bis 12.00 Uhr und Donnerstag abends von 16.30 bis 18.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Münster, Rathaus, Mozartstr. 8, 2. OG., Zimmer 204, öffentlich aus.

64839 Münster, den 10.01.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Gerald Frank, Bürgermeister