Das Land Hessen hat weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen: Ab Samstag, 21. März, bleiben Restaurants und Gaststätten ab 12 Uhr geschlossen. Außerdem wurde die bislang gültige Obergrenze für Versammlungen von 100 auf 5 Personen reduziert und alle öffentlichen Orte werden gesperrt. Geöffnet bleiben weiterhin selbstverständlich Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Die Gemeinde Münster bittet um Beachtung.