In dem Flurbereinigungsverfahren Münster (Gemeinde Münster (Hessen), Landkreis Darmstadt-Dieburg) sind die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.
Ich löse daher gemäß § 153 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 G vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Teilnehmergemeinschaft Münster auf.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den vorstehenden Auflösungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt, oder zur Niederschrift im Kreishaus Dieburg (Zimmer 3610), Albinistraße 23, 64807 Dieburg, zu erheben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass durch eine E-Mail keine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden kann, da E-Mails nicht die in § 126 BGB genannte gesetzliche Schriftform erfüllen und auch nicht das Erfordernis von Schriftlichkeit und Unterschrift im Verwaltungsgeschäft ersetzen.
Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Im Auftrag Koch