Wohnberechtigungsschein
15.02.2017
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Beschreibung
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) zu beziehen.
Benötigte Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Haushaltsbescheinigung, abgestempelt von der Meldebehörde
- Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörenden Personen z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid
- Mietvertrag der derzeitigen Wohnung
- Pass für alle im Antrag genannten ausländischen Personen
- Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahren
- Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über eine Schwangerschaft mit Entbindungstermin
- Belege über den Bezug von Kindergeld und Unterhalt
- Kündigungsschreiben des Vermieters, ggf. Räumungsurteil
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über die Veränderung der Einnahmen in den nächsten 12 Monaten
Unter Umständen ist die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich, dies hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab.