Reisegewerbe
15.02.2017
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Beschreibung
Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt,
betreibt ein Reisegewerbe und benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte)
Gebühren gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW)
Natürliche Personen 333,00 €
Juristische Personen 388,00 €
Benötigte Unterlagen
- Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Bundespersonalausweis/Reisepass
- gültige Aufenthaltserlaubnis (bei Ausländern)
- Führungszeugnis Belegart „0“ (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
- Gewerbezentralregister-Auszug (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Insolvenzgericht
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt.
Verwandte Suchbegriffe: Reisegewerbekarte