Räumungsklage, Räumungstermin

20.03.2019

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Was ist zu tun bei Mietschulden, einem Räumungstermin oder Räumungsklage:

Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und bitten um eine Ratenzahlung oder erklären Sie Ihre persönliche Situation.

Sprechen Sie mit dem zuständigen Amtsgericht oder Gerichtsvollzieher innerhalb von 2 Wochen bitten Sie um Aufschub, erklären Sie Ihre Situation.

Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter Darmstadt-Dieburg, falls Sie  schon Leistungen nach dem SGB II – Hartz IV erhalten.

Beantragen Sie Leistungen beim Jobcenter Darmstadt-Dieburg, falls Sie noch kein Leistungsbezieher sind. Anträge sowie Hinweise und Hilfe finden Sie in der Abteilung Soziales, Zimmer 108, bei der Gemeinde Münster oder beim Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreisagentur für Beschäftigung, Jobcenter, Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt.

Das Jobcenter kann prüfen, ob  –je nach Umständen- Kosten für Energie (Strom, Gas usw.) sowie rückständige Mietkosten für Sie übernommen werden können.

Die Abgabe von Unterlagen ist während der Öffnungszeiten im Beratungscenter dort möglich.

Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag und Donnerstag 13 bis 16 Uhr
Mittwoch 13 bis 17 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Telefon
06151 / 881-5000
Telefax
06151 / 881-5555

info-kfb@ladadi.de
https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/arbeitsmarkt.html

Die Abteilung Soziales der Gemeinde Münster hält Anträge für Arbeitslosengeld II bereit und bietet
Beratung zu allen Problembereichen an

Abteilung Soziales
Mozartstr. 8, Zimmer 108
Dienstag und Donnerstag vormittags  07.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag nachmittags 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr, Tel.: 060713002-416, Frau Reker.

Die Abteilung Liegenschaften der Gemeinde Münster vermietet für sozial schwache Menschen gemeindeeigene Wohnungen, Wohnungen in der Seniorenwohnanlage und Wohnungen mit Belegungsrecht.

Hinweis zur Bewerbung:

Interessenten können sich in eine Warteliste eintragen lassen. Hierfür ist ein Bewerbungsformular auszufüllen und unterschrieben an die Gemeinde Münster zu übersenden.

Die Gültigkeit der Bewerbung ist nach Eingangsdatum auf 2 Jahre befristet. Nach Ablauf der Frist muss, bei Bedarf, eine neue Bewerbung eingereicht werden.

Verwandte Suchbegriffe: Mietschulden, Räumung, Wohnungsräumung,