Plakatierung
15.02.2017
Beschreibung
Wer im öffentlichen Verkehrsraum Plakate aufstellen oder anbringen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Genehmigung. Diese Genehmigung wird je Veranstaltung für max. 3 Wochen ausgestellt. Bei dem Aufstellen von Plakaten ist folgendes zu beachten:
- Die Einmündungs- sowie Kreuzungsbereiche von Straßen oder an Zebrastreifen sind freizuhalten
-Vermeidung der Sichtbehinderung -. - Die Plakate dürfen Fußgänger/innen nicht behindern (verbleibende Gehwegbreite von min. 1 m)
- Auf Bürgersteigen ist zur Straßenbegrenzung hin (Bordsteine) ein Lichtprofil von mindestens 1 m einzuhalten.
- Plakate und Ständer müssen ordnungsgemäß und sicher befestigt werden und witterungsfest sein.
- Plakattafeln und -ständer sind nach Ablauf des Genehmigungszeitraumes unverzüglich vom Genehmigungsinhaber zu entfernen. Kommt dieser der vorgenannten Verpflichtung nicht nach, ist die Gemeinde Münster berechtigt, diese Plakattafeln und –ständer auf Kosten des Genehmigungsinhabers einzusammeln und zu entsorgen.
- Das Anbringen von Plakattafeln an Verkehrszeichen und Straßenlaternen ist nicht gestattet.
Für das Anbringen von Plakaten an privaten Grundstücken wird keine Genehmigung benötigt. Dies sollte jedoch vorab mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgeklärt sein.
Gebühren
Die Gebühr je Plakatierung beträgt je angefangener Woche 40,00 €.
Für ortsansässige Gewerbetreibende beträgt die Gebühr 20,00 € pro angefangener Woche.
Für ortsansässige Vereine und für die örtlichen Kirchengemeinden ist das Aufstellen/Anbringen von Plakaten gebührenfrei.
Verwandte Suchbegriffe: Sondernutzungserlaubnis, Plakat, Plakate, Plakatanbringung