Personalausweis
15.02.2017
Seit dem 01.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Die “alten” Personalausweise behalten ihre Gültigkeit, daher ist eine vorzeitige Neubeantragung nicht nötig, aber möglich. Der “neue” Personalausweis hat folgende Merkmale:
- Scheckkartenformat
- Postleitzahl vor dem Wohnort
- Chip im Ausweis
- Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten (auf Wunsch und erst nutzbar ab 16 Jahren)
- Digitales Lichtbild und Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber
- Vorbereitet für die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elektronischen Signatur (separat und nicht auf der Gemeindeverwaltung zu erwerben)
- Erweiterte Sicherheitsmerkmale und besonderer Schutz der biometrischen Daten
Weitere Informationen zu dem neuen Personalausweis finden Sie hier: Personalausweisportal
Ein vor dem 24. Lebensjahr ausgestellter Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
Ein ab dem 24. Lebensjahr ausgestellter Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig.
Online-Services
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Gebühren
Personalausweis für Antragssteller unter 24 Jahren: 22,80 €
Personalausweis für Antragssteller über 24 Jahren: 37,00 €
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN: gebührenfrei
Änderung der PIN im Bürgerservice (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate!!)
- Alter oder aktueller Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
- Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde
- Bei Namensänderung ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
- Bei Minderjährigen unter 16 Jahren müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (Bitte Antrag Kinderreisepass beachten und mitbringen)
- Das Zustimmungsformular muss in jedem Fall ausgefüllt zur Antragsstellung mitgebracht werden.
- Bei der Beantragung unter 16 Jahren muss ein Elternteil anwesend sein. (Ausweis oder Pass des nicht anwesenden Elternteils)
- Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung – auch nicht mit Vollmacht – möglich; hingegen ist die Abholung Ihres endgültigen Dokuments durch Dritte mit Vollmacht möglich.
Vollmacht
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises
Verwandte Suchbegriffe: vorläufiger Personalausweis, Statusabfrage, Passangelegenheiten