Ortsgericht
15.02.2017
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Beschreibung
Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Hauptwohnsitz. Münster besitzt zwei Ortsgerichtsbezirke.
Münster I ist zuständig für die Ortsteile Münster und Breitefeld.
Münster II ist zuständig für den Ortsteil Altheim.
Die genauen Ansprechpartner finden sie unter Bürgerservice & Verwaltung – Schiedsamt & Ortsgericht