Ortsgericht

15.02.2017

- Kategorien:

Beschreibung

Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Hauptwohnsitz. Münster besitzt zwei Ortsgerichtsbezirke.

Münster I ist zuständig für die Ortsteile Münster und Breitefeld.

Münster II ist zuständig für den Ortsteil Altheim.

Die genauen Ansprechpartner finden sie unter Bürgerservice & Verwaltung – Schiedsamt & Ortsgericht