Reisepass für Minderjährige (früher Kinderreisepass)

15.02.2017

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Zum 1. Januar 2024 wurde der Kinderreisepass in Deutschland abgeschafft. Damit verringert sich nun sowohl für Eltern als auch für die Verwaltung der enorme Aufwand für eine jährliche Neubeantragung oder Verlängerung des Dokuments. Ein weiterer Grund für die Abschaffung war, dass der Kinderreisepass in vielen Ländern nicht mehr als Ausweisdokument akzeptiert wurde. Das schränkt die Verwendbarkeit erheblich ein und könnte manche Reisepläne durchkreuzen. Aktuell noch gültige Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit, können aber nicht mehr verlängert werden. Für Reisen außerhalb der EU ist für Kinder nun ein sechs Jahre gültiger Reisepass erforderlich. Das Dokument kann mit einem neuen Formular ab sofort auch in Münster beantragt werden:

Download Antrag Reisepass, Personalausweis für Minderjährige

Dieses vollständig ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterschriebene Formular muss dann zum Termin im Einwohnermeldeamt mitgebracht werden. Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, bei der Terminbuchung die dort aufgeführten wichtigen Hinweise zu lesen und zu beachten. Ein Termin kann unter folgendem Link vereinbart werden:

Zur Online-Terminvereinbarung im Rathaus

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein sowie in die Türkei genügt übrigens der Personalausweis. Weitere Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses gibt es hier beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Gebühren

Reisepass 32 Seiten (unter 24 Jahren) 37,50 €
Reisepass 48 Seiten (unter 24 Jahren) 59,50 €
vorläufiger Reisepass: 26, 00 €
Express-Reisepass 32 Seiten (unter 24 Jahren) 69,50 €
Express-Reisepass 48 Seiten (unter 24 Jahren) 91,50 €

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) !!
  • Alter oder aktueller Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass
  • Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde
  • Bei Namensänderung ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
  • Dem Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Das Zustimmungsformular muss in jedem Fall ausgefüllt zur Antragsstellung mitgebracht werden.
  • Bei der Beantragung unter 18 Jahren muss ein Elternteil anwesend sein. (Ausweis oder Pass des nicht anwesenden Elternteils)
  • Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung – auch nicht mit Vollmacht – möglich; hingegen ist die Abholung Ihres endgültigen Dokuments durch Dritte mit Vollmacht möglich.

Verwandte Suchbegriffe: Kinderausweis, Reisepass für Minderjährige