Grünflächenpflege

15.02.2017

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Beschreibung

Pflege der im Gemeindeeigentum befindlichen Bäume, Parks und Anlagen, Gräben und Naturwege.

Teils wird die umfangreiche Pflege dieser Anlagen durch die Gärtner der Gemeinde bzw. den Bauhof der Gemeinde selbst ausgeführt.

Teils müssen wiederkehrende Arbeiten auch an spezielle Gartenbaubetriebe vergeben werden.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Um einen Garten in seiner Vielfalt genießen zu können, gilt es ein paar Aspekte im nachbarschafltichen Miteinander zu berücksichtigen.

Grundsätzlich ist hier alles erlaubt, sofern es nicht die Nachbarschaft stört. Immer wieder kommt es zwischen Grundstückseigentümern zu Streitigkeiten über die Bebauung und Nutzung ihrer Grundstücke sowie die sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten.

Im Vordergrund stehen dabei meistens Fragen der Einfriedung, der Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern (einzuhaltende Grenzabstände) und überhängende Zweige, Wurzeln und Früchte. Aber auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, der Samenflug wildwachsender Pflanzen, Rasenmäherlärm führen zu Unstimmigkeiten.

Aus diesem Grund hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass gewisse Normen festgeschrieben werden. Im Hess. Nachbarrechtsgesetz, das bereits seit 1962 gilt, sind Regeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens aufgestellt worden, an die sich jeder halten muss.

Hier finden Sie Regelungen zu Grenzwänden, Einfriedungen, Leitungsführungen und auch Grenzabstände für Pflanzen.

Es ist hier genau festgelegt, welche Abstände bei der Neuanpflanzung von Bäumen und Sträuchern, in Abhängigkeit der Endwuchshöhe, zur Grenze einzuhalten sind.
Erhältlich ist das Hess. Nachbarrechtsgesetz in jeder Buchhandlung. Nachzulesen ist es außerdem im Internet unter www.hessenrecht.hessen.de.

Noch ein Hinweis zum Schluss:

Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass größere Baum- und Strauchschneidearbeiten sowie Baumfällungen im Winterhalbjahr, d.h. vom 01.09. – 28.02. erfolgen sollen, um die Brut-und Setzzeit der heimischen Vogelwelt nicht zu stören. Bitte berücksichtigen Sie diesen Aspekt im Gartenjahr.