Grabstätten

15.02.2017

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Beschreibung

Folgende verschiedene Formen von Grabstätten stehen auf den Friedhöfen Münster und Altheim zur Auswahl bzw. zum Verkauf:

Grabstätten für Sargbestattungen:

  • Reihengräber für Einzelbestattungen, auch anonyme Wiesengräber und Wiesengräber mit Namenstafeln – diese Gräber sind vom Wiederaufkauf ausgeschlossen
  • Reihengräber für zwei Bestattungen
  • Familiengräber für bis zu vier Bestattungen

Grabstätten für Urnenbestattungen:

  • Reihengräber für Einzelurnen bis zu Wahlgräbern, in die vier Urnen eingestellt werden können
  • anonyme Wiesengräber und Wiesengräber mit Namenstafeln – diese Gräber sind vom Wiederaufkauf ausgeschlossen
  • Urnennischen für maximal zwei Urnen

Grabpflege

Sämtliche Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers/der Gemeinde Münster. Der Käufer erwirbt ein Nutzungsrecht an der Grabstätte für die Zeit der Ruhefrist.

Alle Grabstätten müssen in einer den Friedhöfen würdigen Weise gärtnerisch angelegt und unterhalten werden.

Zur Bepflanzung der Grabstätte sind nur geeignete Gewächse zu verwenden, die die benachbarten Gräber nicht stören. Das Pflanzen, Umsetzen oder Beseitigen von Bäumen, größer werdenden Sträuchern und Hecken bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Gräbern zu entfernen.

Wahl- und Reihengräber sind spätestens 6 Monate nach der jeweiligen Beisetzung würdig herzurichten und bis zum Ablauf des Benutzungsrechts ordnungsgemäß in Stand zu halten. Geschieht dies trotz Aufforderung nicht, können sie ohne Entschädigung eingeebnet werden.

Nicht anonyme Wiesengräber sind spätestens 3 Monate nach der Beisetzung mit einer Namenstafel zu versehen.

Grabmale

Die Errichtung von Grabmälern, Einfriedigungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung ist unbeschadet der nach baupolizeilichen und sonstigen Vorschriften erforderlichen Erlaubnis nur mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung gestattet.

Die Genehmigung ist vor Beginn der Arbeiten nachzusuchen. Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmäler usw. können auf Kosten des Verpflichteten von der Friedhofsverwaltung entfernt werden.

Die Genehmigung kann versagt werden, wenn das Grabmal usw. nicht den Vorschriften der Friedhofsordnung entspricht. Ein gleiches gilt für die Wiederverwendung alter Grabmäler.

Die Räumung der Grabstätte ist auch bei regulärem Ablauf der Nutzungsfrist bei der Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. Sie kann gegen Gebühr durch den Bauhof der Gemeinde Münster vorgenommen werden oder privat, in Absprache mit der Friedhofsverwaltung, organisiert werden.

Sollten Sie die Nutzungszeit einer Grabstätte durch Neuankauf verlängern wollen, so ist dies nur für die dann gültige Mindestruhezeit (zur Zeit 25 Jahre) möglich. Bitte fragen Sie auf der Friedhofsverwaltung nach diesen Zeiten nach.

Gebühren

Die Bestattungsgebühren gehen aus der Friedhofsgebührensatzung hervor.

Benötigte Unterlagen

Zum Ankauf einer Grabstätte muss ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Bestattung vorliegen.
Zur Beantragung der Räumung einer Grabstätte legen Sie bitte Ihr Grabstättenbuch oder die Urkunde der Grabstätte vor.

Verwandte Suchbegriffe: Räumung der Grabstätte, Pflege der Grabstätte, Kauf eines Grabes